Allgemeine Geschäfts­bedingungen der Orthopädische Werkstätten Görlitz Sanitätshaus Rosenkranz GmbH

(im Folgenden Rosenkranz GmbH genannt)

1. Geltungsbereich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle elektronisch, telefonisch, per Brief, per Telefax, per E-Mail oder durch persönlichen Kontakt mit der Firma Rosenkranz GmbH übermittelten Bestellungen durch Kunden. Diese Bedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart wurden. Abweichende entgegenstehende oder ergänzende AGB`s oder kundenseitige Bestimmungen werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihre Geltungen wird ausdrücklich schriftlich vereinbart.

2. Lieferung

Die Lieferung der bestellten Ware/Dienstleistungen erfolgt schnellstmöglich. Für eventuelle Lieferverzögerungen, bedingt durch Produktions-und/oder Lieferverzögerung von Zulieferanten und daraus resultierenden Folgen, sowie resultierend aus höherer Gewalt übernimmt die Rosenkranz GmbH keine Haftung. Die Lieferung erfolgt durch persönliche Übergabe oder per Paketdienst. Auf ausdrücklichen Wunsch und Risiko des Kunden auch mit anderen Transportdiensten.

3. Preise, Zahlungsmodalitäten, Abnahme, Verzug und Eigentumsvorbehalt

3.1. Die angegebenen Preise schließen die gesetzliche Umsatzsteuer ein. Soweit zwischen Vertragsabschluss und dem Lieferdatum mehr als vier Monate liegen, gelten die am Tage der Lieferung gültigen Preise.

3.2. Die Rosenkranz GmbH behält sich vor, gegebenenfalls Abschlagszahlungen und/oder Kautionen, sowie Vorauskasse zu verlangen.

3.3. Alle Rechnungen der Rosenkranz GmbH sind innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Abschlagszahlungen und/oder Kautionen sind sofort zahlbar. In jedem Fall ist die Zahlung in bar oder auf ein von der Rosenkranz GmbH benanntes Konto zu entrichten.

3.4. Der Auftraggeber/Käufer ist zur Abnahme der Kaufsache verpflichtet. Die Abnahmeverpflichtung ist als Hauptleistungspflicht im Gegenseitigkeitsverhältnis sofort zu erfüllen.

3.5. Der Käufer kommt in Verzug, spätestens nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung oder gleichwertiger Zahlungsaufstellungen. Ist unsicher, ob oder wann dem Käufer die Rechnung zugegangen ist, tritt an ihrer Stelle der Empfang der verkauften Sache oder Dienstleistung. Bei Zahlungsverzug erhebt die Rosenkranz GmbH eine Mahngebühr in Höhe von € 5,00 pro Mahnstufe und behält sich das Recht vor, die Forderung ab der dritten Mahnstufe einem Inkassobüro zur Realisierung zu übergeben. Der Auftraggeber/Käufer ist zur Zahlung des Verzugsschadens, insbesondere der Inkassokosten, verpflichtet.

3.6. Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die Ware Eigentum der Rosenkranz GmbH.

4. Beanstandungen

Reklamationen aufgrund von Preis- und/oder Mengendifferenzen, Transportschäden, Zustellverzögerungen u.ä. sind der Rosenkranz GmbH unverzüglich nach Erhalt der Ware, spätestens jedoch nach 14 Tagen, unter der Angabe folgender Daten in Schriftform mitzuteilen:

  • Kundennummer,
  • Rechnungs-/Lieferscheinnummer
  • Datum, sowie Art und Umfang der reklamierten Ware.

5. Haftungsbegrenzung

Der Verkäufer haftet nicht für Schäden, die der Käufer, sein gesetzlicher Vertreter oder Erfüllungsgehilfe durch einfache Fahrlässigkeit verursacht hat. Dies gilt ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs insbesondere aus Verzug, sonstiger Pflichtverletzung oder unerlaubten Handlung.

6. Gewährleistung

6.1. Der Käufer einer mangelhaften Sache kann zunächst nur die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer Mangelfreien Sache verlangen (Nacherfüllung). Der Verkäufer kann die dem Käufer gewählte Art der Nacherfüllung verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Dabei sind insbesondere der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer zurückgegriffen werden könnte. Der Anspruch des Käufers beschränkt sich in diesem Fall auf die andere Art der Nacherfüllung; auch diese kann der Verkäufer wegen unverhältnismäßiger Kosten verweigern.

Liefert der Verkäufer zum Zweck der Nacherfüllung eine mangelfreie Sache, hat der Käufer die mangelhafte Sache herauszugeben.

6.2. Ist der zweimalige Nacherfüllungsanspruch fehlgeschlagen, so kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Entscheidet sich der Käufer für den Rücktritt vom Vertrag, so hat er die mangelhafte Sache zurück zu gewähren und Wertersatz für die gezogene Nutzung zu leisten. Für die Ermittlung des Wertes der Nutzung kommt es auf die zeitanteilige, lineare Wertminderung im Vergleich zwischen tatsächlicher Gebrauchsdauer und voraussichtlicher Gesamtnutzungsdauer an.

7. Rücklieferung/Umtausch

Rücknahmen (unabhängig von Ziffer 4 und 5) können nur erfolgen, wenn die Waren in Originalverpackung und in einwandfreiem, ungebrauchtem und/oder wiederverkaufsfähigem Zustand sind und aus der aktuellen Modellreihe stammen. Von der Rücknahme ausgeschlossen sind Hygieneartikel. Aus der Rücknahme oder dem Umtausch resultierende Gutschriften werden nur gegen laufende Geschäfte /Warenlieferungen verrechnet. Die Kosten der Rücklieferung trägt der Käufer.

8. Verjährung bei gebrauchten Sachen

Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche bei gebrauchten Sachen beträgt 12 Monate. Dies gilt nicht für Sachen, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise erstmals eingesetzt werden.

9. Verbraucherschlichtung

Die Rosenkranz GmbH beteiligt sich nicht an Verbraucherschlichtungsverfahren nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz. Streitigkeiten über den geschlossenen Vertrag und dessen Ausführung können vor der Vermittlungsstelle:

Handwerkskammer Dresden, Außenstelle Görlitz, Melanchthonstr. 19, 02826 Görlitz, Telefon 03581-877450, verhandelt werden.

10. Lieferanten und Geschäftspartner

Für alle Lieferanten, welche kein Mitglied im Verbund der Sanitätshaus Aktuell AG sind und soweit nicht anders vereinbart, behält sich die Sanitätshaus Rosenkranz GmbH das Recht vor, bei Zahlung innerhalb von 10Tagen 5% Skonto von zu liquidieren Rechnungen abzuziehen.

11. Gerichtsstand

Gerichtsstand für beide Teile ist Görlitz. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.

12. Sonstiges

Nebenabreden bedürfen grundsätzlich der Schriftform und sind von beiden Vertragspartnern abzuzeichnen.

13. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestandteile dieser allgemeinen Geschäftsbedingen unwirksam sein oder sich als undurchführbar erweisen, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.


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